Hauszeitung - Der Bote vom Deutenberg - Flipbook - Seite 7
ALPENLANDmobil informiert
Gerne berate ich Sie persönlich in
einem Gespräch. Rufen Sie mich
einfach an oder schreiben Sie mir eine
E-Mail.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird ähnlich wie die beim
ersten Antrag ablaufen und der
Unterstützungsbedarf
anhand
von
sechs Modulen bemessen. Nach der
Begutachtung erhalten Sie den Bescheid über die Begutachtung in
schriftlicher Form. Aus dem Bescheid
geht dann im besten Fall ein höherer
Pflegegrad hervor.
Herzliche Grüße
Stefanie Tschabrun,
Pflegedienstleitung ALPENLANDmobil
Prüfung der Pflegebedürftigkeit –
das sollten Sie beachten
Wenn sich der Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit oder der eines Angehörigen verändert und Sie den Eindruck
haben, dass eine Verschlechterung der
Pflegesituation eingetreten ist, sollten
Sie die Möglichkeit einer Erhöhung des
Pflegegrades prüfen.
Wir beraten Sie herzlich gerne!
ALPENLANDmobil
Gerberstraße 19
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 / 4080078
Email: info.sw@alpenland-mobil.de
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