Hauszeitung - Seniorenresidenz Am Kaiserring, Nov 24 - Flipbook - Seite 10
Demenz-Café
Demenz-Café informiert über die
Vorsorgevollmacht
Beim
vergangenen
Treffen
des
Demenz-Cafés stand das Thema
>Vorsorgevollmacht< im Mittelpunkt.
Sollten die eigenen Entscheidungen
einmal nicht mehr selbst getroffen
werden können, ist es beruhigend zu
wissen, dass alles geregelt ist und dass
eine vertraute Person ihre Interessen
vertritt.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es,
eine
oder
mehrere
Vertrauenspersonen zu benennen, die im Ernstfall
rechtsverbindlich handeln dürfen. Eine
Demenzerkrankung
beispielsweise
verläuft
schleichend,
doch
sie
beeinträchtigt früher oder später die
Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu
treffen.
Wer dann keine Vorsorgevollmacht
erteilt hat, verliert die Kontrolle
darüber, wer für ihn handelt. Wichtige
Entscheidungen über medizinische
Maßnahmen, Finanzen oder einen
Umzug in ein Pflegeheim dürfen
Angehörige ohne Vollmacht nicht
treffen. Stattdessen wird dann vom
Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer
bestimmt.
Eine Vorsorgevollmacht schafft deshalb
Sicherheit, nicht nur für den Erkrankten,
sondern auch für den Angehörigen.
Gerade im Zusammenhang mit Demenz
ist es deshalb essenziell, frühzeitig
vorzusorgen,
solange
die
eigene
Entscheidungsfähigkeit noch gegeben ist.
Auch die Betreuungsverfügung wurde im
Demenz-Café ausführlich erklärt. Sie
erlaubt es, dem Gericht eine bestimmte
Person
als
rechtlichen
Betreuer
vorzuschlagen. Anders als bei der
Vollmacht prüft hier das Gericht die
Eignung des Vorgeschlagenen und
überwacht dessen Tätigkeit.
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