Hauszeitung - Seniorenresidenz Am Kaiserring, Nov 24 - Flipbook - Seite 9
ALPENLANDmobil informiert
Die Rechnung die der Pflegedienst
dann erstellt, wird normalerweise dem
Pflegebedürftigen privat in Rechnung
gestellt. Dieser muss dann die
Rechnung an den Pflegedienst zunächst
selbst bezahlen und diese Rechnung in
Papierform bei seiner Pflegekasse
einreichen. Den bezahlten Geldbetrag
bekommt die Person dann von der
Pflegekasse zurückerstattet.
Gerne beraten wir Sie persönlich in
einem Gespräch. Rufen Sie uns an oder
schreiben Sie uns eine E-Mail.
Herzliche Grüße,
Stefanie Tschabrun
Pflegedienstleitung ALPENLANDmobil
Das ist ganz schön kompliziert! Aus
diesem Grund wollen wir unsere
Kunden unterstützen.
Das bedeutet, wir lassen uns von Ihnen
jeden Monat eine Abtretungserklärung
für diesen Unterstützungsbetrag geben.
Dadurch können wir dann für Sie mit
ihrer Pflegekasse abrechnen und sie
haben keine Arbeit damit.
Wir beraten Sie herzlich gerne!
ALPENLANDmobil
Gerberstraße 19
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 / 4080078
Email: info.sw@alpenland-mobil.de
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